Autoführerschein
Autoführerschein (B)
Mindestalter 17,5 Jahre.
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM in der Kombination max. 3.500 kg ergibt.
Autoführerschein Automatik (B78)
Mindestalter 17,5 Jahre.
Mit der Klasse BA darfst du Kraftfahrzeuge (Automatikgetriebe) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen.
Autoführerschein Mixvariante (B197)
Mindestalter 17,5 Jahre.
Bei dieser Führerscheinklasse findet die Ausbildung auf dem Automatik- sowie auch auf dem Schaltfahrzeug statt.
Der große Vorteil ist, dass deine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug stattfindet.
Nach erwerben dieses Führerscheins darfst du ein Schalt-sowie Automatikfahrzeug führen.
Autoführerschein mit 17 - B / B78 / B197 (BF17)
Mindestalter: 16,5 Jahre
Mit der Klasse BF17 darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg in Begleitung eines Erwachsenen führen.
Schlüsselzahl (B96)
Mindestalter: 17,5 Jahre (16,5 Jahre bei begleitetem Fahren)
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger der zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.
Autoführerschein mit Anhänger (BE)
Mindestalter: 17,5 Jahre oder bei begleitetem Fahren
Die Klasse BE stellt eine Fahrzeugkombination dar, aus einem KFZ der Klasse B plus einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM max. 7.500 kg.
089/23153530 0157/33878282