Wir beraten euch gerne zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines. Als Nicht-EU-Bürger dürft ihr noch 6 Monate nach Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland mit eurem nationalen Führerschein fahren. Danach ist der EU-Führerschein erforderlich. Für die verschiedenen Länder gibt es unterschiedliche Regelungen, diese findet ihr auf unserer Seite:

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