Führerschein-Umschreibung
Wir beraten euch gerne zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines. Als Nicht-EU-Bürger dürft ihr noch 6 Monate nach Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland mit eurem nationalen Führerschein fahren. Danach ist der EU-Führerschein erforderlich. Für die verschiedenen Länder gibt es unterschiedliche Regelungen, diese findet ihr auf unserer Seite:
Für weitere Informationen meldet euch bei uns.
089/23153530 0157/33878282